Aufstieg durch Bildung
Wer in der Wissensgesellschaft konkurrenzfähig sein will, muss seine Fähigkeiten auf dem neuesten Stand halten. Das gilt auch für das Berufsfeld Hauswirtschaft. Seit 2008 hat die Bundesregierung dazu unter dem Stichwort „Bildungsprämie“ zwei Fördermöglichkeiten eingeführt, den Prämiengutschein und das Weiterbildungssparen .
Prämiengutschein
Einen Prämiengutschein in Höhe von maximal 500 Euro können alle Erwerbstätigen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. In einer Prämienberatung prüfen geschulte Beraterinnen und Berater die individuellen Voraussetzungen der Interessierten und geben den Prämiengutschein aus. Damit übernimmt der Bund 50 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Ansprechpartner ist die Service- und Programmstelle Bildungsprämie beim Projektträger im DLR, Heinrich-Konen-Str. 1, 53227 Bonn, Tel.: 0800 2623-000, bildungspraemie(at)dlr.de
Weiterbildungssparen
Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren - auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Damit können an Weiterbildung Interessierte aufwändigere und oftmals langfristigere Weiterbildungen leichter finanzieren. Mit den Beraterinnen und Beratern überlegen sie, welche Weiterbildung ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen am ehesten entspricht und erhalten einen Spargutschein. Mit dem Finanzdienstleister (Bausparkasse, Bank oder Versicherung) werden die finanziellen Details besprochen.
Beide Komponenten können miteinander kombiniert werden, d. h. Erwerbstätige können, wenn sie alle Voraussetzungen erfüllen, einen Prämiengutschein erhalten und die verbleibenden Kosten über das Weiterbildungssparen finanzieren.
Diese Fördermöglichkeiten können Sie selbstverständlich auch für Fortbildungsangebote des Berufsverbandes Hauswirtschaft nutzen. Bitte beachten Sie dazu:
- Sie müssen sich vor der Anmeldung zu einem Seminar beraten lassen. Die verbindliche Anmeldung erfolgt nach der Ausstellung des Prämiengutscheines innerhalb der dreimonatigen Gültigkeitsfrist.
- Der Berufsverband Hauswirtschaft ist als Anbieter einzutragen.
- Die Teilnahme an Fachtagungen ist ausgeschlossen.
- Eine Kombination mit weiteren teilnehmerbezogenen Förderungen (z.B. Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen, QualiScheck in Rheinland-Pfalz) ist nicht gestattet.
Weitere Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erhalten Sie hier.
Den neuen Leitfaden der Stiftung Warentest zur Orientierungshilfe bei der Auswahl von Weiterbildungsangeboten finden Sie hier.